Messe-Visa jetzt noch einfacher:
Keine Einladungsschreiben mehr erforderlich
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat die Visastellen in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 24. Juli 2013 davon in Kenntnis gesetzt, dass bei künftigen Anträgen auf Erteilung eines Visums zum Besuch einer Messe in Deutschland grundsätzlich keine Einladung der jeweiligen Messegesellschaft vorgelegt werden muss.
Aussteller werden gebeten, bei Beantragung eines Visums eine Ausstellerzulassung der jeweiligen Messegesellschaften vorzulegen; in diesem Fall kann das Visum kostenfrei erteilt werden. Die jeweils gültigen Bedingungen (Unterlagen, Nachweise, Fristen etc.) hierfür sind bei der zuständigen örtlichen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat zu erfragen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Konsulat auf. Die notwendigen Unterlagen sind immer vollständig einzureichen!
Sollten Sie trotzdem ein Einladungsschreiben benötigen, füllen Sie bitte das Formular aus. Alle Felder, die mit einem (*) gekennzeichnet sind, werden in jedem Fall benötigt. Ihre persönlichen Daten werden direkt aus dem Online-Formular übernommen. Es können keinerlei Änderungen oder Korrekturen von uns vorgenommen werden. Sollte Ihr Einladungsschreiben falsche Angaben enthalten, füllen Sie das Formular bitte erneut aus. Das Einladungsschreiben wird Ihnen als pdf-Dokument per E-Mail zugeschickt. Zusendungen per Fax sind nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 Tage.
Weiterführende Informationen zum Visaverfahren, den Erteilungsvoraussetzungen, Visagebühren und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Seite „Visabestimmungen“ des Auswärtigen Amtes sowie auf den jeweiligen Webseiten der Botschaften und Konsulate.
Hier eine kleine Auswahl:
China Philippinen Russland
Vietnam Ägypten Südafrika
Türkei Indien Pakistan
Um einen rechtzeitigen Visa-Erhalt zu gewährleisten, raten wir Ihnen, sich möglichst früh um eine Visum-Beantragung zu kümmern. Dies ist bereits bis zu drei Monate vor der Einreise möglich.